In Deutschland ist es nach §11 Abs. 1 Nr. 5b des Heilmittelwerberechts nicht erlaubt Im Internet mit bildlichen Darstellungen von Vorher-Nachher Bildern von Ästhetischen Operationen zu werben. Das steht im Gegensatz zur Rechtsprechung von anderen Ländern. Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen.
Wir können Ihnen allerdings Bilder unserer Resultate in Vorher- Nachher Bildern während eines persönlichen Gesprächs mit dem behandelnden Arzt zeigen.